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Erben und Schenken
Auch beim Vererben und Verschenken greift der Fiskus gerne zu. Und hiervon ist nahezu jeder betroffen. Denn Schenkung- oder Erbschaftsteuer wird nicht nur bei der Übertragung großer Unternehmen fällig, wie viele fälschlicherweise glauben. Nein, auch beim Vererben und Verschenken von privatem Vermögen, selbst bei der Übertragung des Familienwohnhauses kann Erbschaft- oder Schenkungsteuer drohen.
Der einzige Weg, Erbschaft- und Schenkungsteuer zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden, ist eine Vorausplanung, die unbedingt rechtzeitig vor dem Vererben und Verschenken erfolgen muss. Sie hierbei zu beraten, ist eine unserer Spezialitäten.
Im Bereich „Erben und Vererben“ bieten wir Ihnen folgende Services an:
- Vorabberechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Senkung der Steuerbelastung
- Vermögensbewertung
- Beratung zur Vermögens- und Unternehmensnachfolge
- Steuergestaltungen beim Vererben und Verschenken
- Steueroptimierter Generationenwechsel im Unternehmen
- Steuerliche Gestaltung von Testamenten
- Erstellen von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Testamentsvollstreckung
Präsentation:
Erben und Schenken von GmbH-Anteilen aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht