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Sozialversicherungsbeiträge

Allgemeine Rechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen202320222024
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
€ 520,00
€ 450,00
€ 520,00
Versicherungspflichtgrenze Kranken-/Pflegeversicherung
€ 66.600,00
€ 64.350,00
€ 69.300,00
Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung Monat
€ 4.987,50
€ 4.837,50
€ 5.775,00
Beitragsbemessungsgrundlage Kranken-/Pflegeversicherung jährlich
€ 59.850,00
€ 58.050,00
€ 62.100,00
Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung Monat (alte Bundesländer)
€ 7.300,00
€ 7.050,00
€ 7.550,00
Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung Monat (neue Bundesländer)
€ 7.100,00
€ 6.750,00
€ 7.450,00
Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung Jahr (alte Bundesländer)
€ 87.600,00
€ 84.600,00
€ 90.600,00
Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung Jahr (neue Bundesländer)
€ 85.200,00
€ 81.000,00
€ 89.400,00

Stand: 1. Januar 2024

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wimmer & Schlieper Steuerberater GbR

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Schustergasse 2a,
D-86609 Donauwörth


Telefax: 0906 / 29 99 44 - 50


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